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Elternbeirat

Entsprechend der Satzung über die Bildung von Elternbeiräten in den Kindertagesstätten wird für jede Gruppe ein Elternbeirat und ein Stellvertreter 
gewählt.

 

Die Wahl des Elternbeirates findet im Rahmen des jährlichen Elternnachmittages statt. Der Elternbeirat bleibt in der Regel im Amt, bis sein Kind aus der Einrichtung verabschiedet wird. Meist handelt es sich dabei um knapp zwei Jahre. Der Elternbeirat ist ein Ansprechpartner für die Elternschaft und kann als Vermittler zwischen Elternschaft und Einrichtung fungieren. 

 

In den Gruppen findet sich ein Aushang mit einer Information darüber, welcher Elternteil dem Elternbeirat angehört.