Elternbeirat

Entsprechend der Satzung über die Bildung von Elternbeiräten

in den Kindertagesstätten wird für jede Gruppe ein Elternbeirat

und ein Stellvertreter 
gewählt.

 

Die Wahl des Elternbeirates findet im Rahmen des jährlichen

Elternnachmittages statt. Der Elternbeirat bleibt in der Regel im

Amt, bis sein Kind aus der Einrichtung verabschiedet wird. Meist

handelt es sich dabei um knapp zwei Jahre. Der Elternbeirat ist

ein Ansprechpartner für die Elternschaft und kann als Vermittler

zwischen Elternschaft und Einrichtung fungieren. 

 

In den Gruppen findet sich ein Aushang mit einer Information

darüber, welcher Elternteil dem Elternbeirat angehört.